Regionaler Richtplan
Der regionale Richtplan (RRP) ist das strategische Führungsinstrument der PZU. Mit dem RRP wird die langfristige räumliche Entwicklung auf 20 bis 25 Jahre hinaus koordiniert und gesteuert. Er soll die räumlichen Voraussetzungen für die Entfaltung der Lebensbedürfnisse der Bewohner sowie für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen schaffen und sichern (§ 18, PBG). Der RRP verfeinert die Vorgaben des kantonalen Richtplans und stimmt diese auf die Bedürfnisse, Zielsetzungen und Strategien der PZU ab. Gleichzeitig stellt er die Abstimmung mit den über- und nebengeordneten Planungen sicher.
Der Regionale Richtplan wird von der PZU erarbeitet und durch den Regierungsrat des Kantons Zürich festgesetzt. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision des Regionalen Richtplans mit Beschluss vom 7. Februar 2018 festgesetzt.
Seit der Gesamtrevision hat die Delegiertenversammlung der PZU drei Teilrevisionen des Regionalen Richtplans verabschiedet:
- Teilrevision 2019 (Festsetzung am 27. Mai 2020): erläuternder Bericht
- Teilrevision «ONN» (Festsetzung am 11. November 2020): erläuternder Bericht
- Teilrevision «Spital Bülach» (Festsetzung 15. September 2021): erläuternder Bericht
- Teilrevision «Durchgangsplatz für Fahrende und Nasslagerstandort» (Festsetzung 25. Oktober 2023): erläuternder Bericht
Richtplandossier (Stand: Festsetzung 25. Oktober 2023)
- Richtplantext
- Regierungsratsbeschluss
- Richtplankarten 1:25'000: