Beschlüsse des Vorstandes

Der Vorstand veröffentlicht ab dem 1. Januar 2019 alle als nicht vertraulich eingestuften Vorstandsbeschlüsse durch Protokollauszüge. Der Vorstand erachtet Transparenz über die Verwaltungstätigkeit und den Zugang zu öffentlichen Informationen als sehr wichtig. Dadurch wird das Vertrauen zwischen den Behörden, Parteien und der Bevölkerung gestärkt.

Der Vorstand hat Geschäftsarten definiert, die vertraulich und dementsprechend nicht öffentlich sind. Darunter fallen unter anderem Personalgeschäfte, Rechtsmittelverfahren und Haftungsfälle. Für all jene Geschäfte, bei denen ein schutzwürdiges Interesse gemäss dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) besteht, dürfen gefasste Vorstandsbeschlüsse nicht veröffentlicht werden.

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